Nachhaltigkeitsleitbild der genossenschaftlichen Finanzgruppe:
Nachhaltig wirtschaften für Menschen, Umwelt und Regionen
Unser Nachhaltigkeitsleitbild finden Sie hier.
Information über den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken für Finanz-produkte gemäß Offenlegungsverordnung
Stand: 30.12.2022
I. Unsere Nachhaltigkeitsstrategie
Nachhaltigkeit gehört seit jeher zur DNA der Genossenschaftsbanken.
Auch wir wollen als Bank Verantwortung übernehmen, den Wandel zu einer nachhaltigen Wirtschaft mitzugestalten.
Wir wollen unserer Verantwortung auch im Anlagegeschäft gerecht werden und haben zu diesem Zweck Strategien zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken für unsere Kunden festgelegt.
Diese Strategien legen wir nachfolgend offen, um hiermit die Anforderungen der Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzsektor (Verordnung EU 2019/2088 – kurz „Offenlegungsverordnung“) zu erfüllen.
Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf eine Anlage- bzw. Versicherungsberatung in Finanzprodukten, wie sie in der Offenlegungsverordnung definiert werden. Dazu zählen insbesondere Fondsprodukte und Versicherungsanlageprodukte.
II. Unsere Strategie zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken
Nachhaltigkeitsrisiken umschreiben Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung (häufig auch als „ESG-Risiken“ bezeichnet, entsprechend den englischsprachigen Bezeichnungen Environmental, Social, Governance), deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert einer Geldanlage haben könnte.
Im Rahmen unserer Strategie beziehen wir Nachhaltigkeitsrisiken auf verschiedene Weise ein.
1. Produktauswahl
Einen zentralen Aspekt der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken durch uns bildet die Entscheidung darüber, welche Finanzprodukte in unser Beratungsuniversum aufgenommen werden. Wir nehmen nur Finanzprodukte in das Beratungsuniversum auf, die keine unangemessen hohen Nachhaltigkeitsrisiken aufweisen.
2. Schulungs- und Weiterbildungskonzept
Zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen unserer Anlage- oder Versicherungsberatung tragen zudem regelmäßige Schulungen und Weiterbildungen der Berater bei. Unser umfassendes Schulungs- und Weiterbildungskonzept befähigt die Berater, die jeweiligen Finanzprodukte verstehen und umfassend beurteilen zu können.
3. Kooperation mit Produktlieferanten der genossenschaftlichen FinanzGruppe
Im Rahmen der unserer Anlage- oder Versicherungsberatung vorgelagerten Entscheidung über die Auswahl der Finanzprodukte findet eine enge Kooperation mit den jeweiligen Produktlieferanten statt. Die Produktlieferanten der genossenschaftlichen FinanzGruppe, von denen wir unsere Finanzprodukte beziehen, berücksichtigen ihrerseits Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen ihrer Investitionsentscheidungsprozesse. Relevante Nachhaltigkeitsrisiken werden bei der Produktrisikoklassifizierung berücksichtigt (mögliche Erhöhung des Markt- bzw. Kontrahentenrisikos).
Die Einhaltung dieser organisatorischen Vorkehrungen wird von unabhängigen Stellen unseres Hauses (Compliance und Interne Revision) sowie unserer externen Revision regelmäßig bzw. anlassbezogen überwacht bzw. überprüft.
So ist sichergestellt, dass Nachhaltigkeitsrisiken bei den von uns in unserer Anlage- oder Versicherungsberatung angebotenen Finanzprodukten berücksichtigt werden.
4. Anwendung von Ausschlusskriterien
Bei der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen der Anlageberatung durch uns ist für Finanzprodukte im Sinne der Offenlegungsverordnung zudem die Anwendung sog. Mindestausschlüsse auf Basis eines abgestimmten Branchenstandards von wesentlicher Bedeutung. Das bedeutet, dass einzelne Finanzprodukte bestimmte nicht hinreichend nachhaltige Titel nicht oder nur bis zu einer festgelegten Grenze enthalten dürfen. Hierdurch wird erreicht, dass diese Finanzprodukte nicht hinreichend nachhaltige Tätigkeiten nur zu einem geringen Teil (mit-) finanzieren. Die Liste mit den Mindestausschlüssen gemäß abgestimmtem Branchenstandard finden Sie im Anhang zu diesem Dokument. Vergleichbares unter Berücksichtigung ihrer besonderen Eigenschaften gilt für Versicherungsanlageprodukte, in denen wir beraten.
5. Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken auf die Rendite
Das Eintreten eines Nachhaltigkeitsrisikos kann wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert einer Geldanlage, und damit auch auf die Rendite der Finanzprodukte haben, die Gegenstand unserer Anlage- oder Versicherungsberatung sind.
Die Produktlieferanten der genossenschaftlichen FinanzGruppe, von denen wir unsere Finanzprodukte beziehen, bewerten ihrerseits die zu erwartenden Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken auf die Rendite der Finanzprodukte im Rahmen ihrer Investitionsentscheidungsprozesse.
III. Berücksichtigung in Vergütungspolitik
Wir bereiten uns aktuell auch auf die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen unserer Vergütungspolitik vor.
IV. Weitere Informationen
Unsere Erklärung über die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Anlageberatung und Versicherungsberatung finden Sie in den nachfolgenden Abschnitten.
Anhang
Mindestausschlüsse1
Unternehmen:
• Rüstungsgüter >10%2 (geächtete Waffen >0%)3
• Tabakproduktion >5%
• Kohle >30%2
• Schwere Verstöße gegen UN Global Compact (ohne positive Perspektive):
- Schutz der internationalen Menschenrechte
- Keine Mitschuld an Menschenrechtsverletzungen
- Wahrung der Vereinigungsfreiheit und des Rechts auf Kollektivverhandlungen
- Beseitigung von Zwangsarbeit
- Abschaffung der Kinderarbeit
- Beseitigung von Diskriminierung bei Anstellung und Erwerbstätigkeit
- Vorsorgeprinzip im Umgang mit Umweltproblemen
- Förderung größeren Umweltbewusstseins
- Entwicklung und Verbreitung umweltfreundlicher Technologien
- Eintreten gegen alle Arten von Korruption
Staatsemittenten:
• Schwerwiegende Verstöße gegen Demokratie- und Menschenrechte4
1 Relevant sowohl für Einzelwerte als auch Werte in einem Portfolio/Korb (Aktien/Anleihen).
2 Umsatz aus Herstellung und/oder Vertrieb.
3 Waffen nach dem Übereinkommen über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und über deren Vernichtung („Ottawa-Konvention“), dem Übereinkommen über das Verbot von Streumunition (“Oslo-Konvention“) sowie B- und C-Waffen nach den jeweiligen UN-Konventionen (UN BWC und UN CWC).
4 Auf Grundlage der Einstufung als „not free“ nach dem Freedom House Index (https://freedomhouse.org/countries/freedom-world/scores) oder gleichwertiger ESG-Ratings (extern bzw. intern).
Änderungshistorie
Datum | betroffene Abschnitte | Erläuterung |
---|---|---|
30.12.2022 | Ergänzung weiterer Informationen | Inkrafttreten neuer Anforderungen an die Offenlegung |
02.08.2022 | Anhang zu Mindestausschlüssen | Änderung des in Bezug genommenen Marktstandards |
10.03.2021 | Erstveröffentlichung | / |
Erklärung über die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Anlageberatung
Stand: 30.12.2022
Wir haben beschlossen, die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei unserer Anlageberatung zu berücksichtigen. Im Folgenden wird dargestellt, auf welche Art und Weise wir die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei unserer Anlageberatung berücksichtigen und wie wir die von den Produktanbietern in diesem Zusammenhang veröffentlichten Informationen verwenden.
Was sind Nachhaltigkeitsfaktoren?
Nachhaltigkeitsfaktoren umschreiben Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Das Investment in ein Finanzprodukt – wie z.B. einen Investmentfonds – kann zu negativen Nachhaltigkeitsauswirkungen führen. Dies kann z.B. dann der Fall sein, wenn ein Investmentfonds in Aktien oder Anleihen eines Unternehmens investiert und dieses Unternehmen etwa Umweltstandards oder Menschenrechte auf schwerwiegende Weise verletzt.
Nachhaltigkeitsfaktoren werden durch sogenannte „Indikatoren“ noch genauer definiert. Dies erleichtert die Messbarkeit der nachteiligen Auswirkungen bzw. der erzielten Verbesserungen. Im Bereich „Umwelt“ sind als Indikatoren z.B. Treibhausgasemissionen, Biodiversität und Emissionen in Wasser vorgesehen. Im Bereich „Soziales“ ist ein Indikator z.B. Geschlechtervielfalt in den Leitungs- und Kontrollorganen.
Produktauswahlprozess
Im Rahmen eines etablierten Produktauswahlprozesses entscheiden wir unter Berücksichtigung konkreter Produkteigenschaften, welche Investmentfonds in das Beratungsuniversum aufgenommen werden. Wir streben an, unseren Kunden eine breite Palette von Finanzprodukten, die verschiedene Aspekte von Nachhaltigkeit berücksichtigen, zur Verfügung zu stellen.
Im Rahmen unseres Produktauswahlprozesses berücksichtigen wir mögliche wesentliche nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Principal Adverse Impacts, PAI) bei den von uns im Rahmen der Anlageberatung empfohlenen Finanzprodukten. Konkret geht es um die Vermeidung von nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Im Rahmen des so genannten Hausmeinungsprozesses beziehen wir von den Produktanbietern der genossenschaftlichen Finanzgruppe Informationen über die Nachhaltigkeitsfaktoren des jeweiligen Finanzprodukts. Insbesondere prüfen wir anhand eines in der Verbund-Hausmeinung hinterlegten Kennzeichens, ob das Finanzprodukt PAI berücksichtigt, und übernehmen das Produkt mit diesem Kennzeichen in die Bank-Hausmeinung. Dabei nutzen wir derzeit noch nicht unmittelbar die von den Produktanbietern veröffentlichten Daten gemäß Offenlegungsverordnung (d.h. PAI-Indikatoren), sondern die von den Produktanbietern der genossenschaftlichen FinanzGruppe auf Basis eines abgestimmten Branchenstandards u. a. zu den PAI bereitgestellter Informationen/Kennzeichen in der Hausmeinung. Diese Informationen ermöglichen eine grundlegende Beurteilung, ob PAI durch den Produktanbieter berücksichtigt werden und falls ja, welche dies konkret sind (siehe hierzu ausführlicher nachfolgend zu unserer Befragung nach Ihren Nachhaltigkeitspräferenzen). Sie ermöglichen jedoch derzeit noch keine quantitative Bewertung des negativen Impacts. Aus diesem Grund findet derzeit auch noch kein Ranking der Finanzprodukte und / oder eine Auswahl anhand quantitativer Indikatoren statt. Wir beobachten fortlaufend die Entwicklungen hinsichtlich der Verfügbarkeit von PAI-Daten und entsprechender Datenservices am Markt und werden hieraus ggf. Verfeinerungen für unsere Prozesse ableiten.
Berücksichtigung in der Anlageberatung
Im Rahmen der Anlageberatung fragen wir Sie, ob und wenn ja welche Nachhaltigkeitspräferenzen wir für Sie bei unseren Empfehlungen berücksichtigen sollen. Sofern Sie die Vermeidung wesentlich negativer Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit (PAI) wünschen, haben Sie zusätzlich die Möglichkeit, konkret anzugeben, für welche der folgenden Nachhaltigkeitsbelange Sie wesentliche negative Auswirkungen ausschließen wollen:
• Treibhausgas-Emissionen,
• Biodiversität,
• Wasser,
• Abfall,
• soziale Themen/Arbeitnehmerbelange.
Ihre Angaben berücksichtigen wir bei unserer Empfehlung. Sofern wir Ihnen kein Finanzprodukt empfehlen können, dass neben weiteren Angaben (wie u. a. Ihrer Risikobereitschaft, Ihrem Anlagehorizont und Ihren finanziellen Verhältnissen) auch den von Ihnen angegebene Nachhaltigkeitspräferenzen entspricht, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Angabe anzupassen.
Alternativ können wir Ihnen dann ein Finanzprodukt empfehlen, welches zwar die von Ihnen ursprünglich gewünschte Vermeidung wesentlich negativen Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit (PAI) nicht berücksichtigt, aber entsprechend der von Ihnen vorgenommenen Anpassung Ihrer Nachhaltigkeitspräferenzen einen positiven Beitrag zur Nachhaltigkeit (Umwelt oder Soziales) oder einen wesentlich positiven Beitrag zur Umwelt leistet.
Sofern Sie angeben, keine Nachhaltigkeitspräfenzen zu haben, können wir Ihnen Finanzprodukte empfehlen, die Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigen (wie beispielsweise die Vermeidung wesentlich negativer Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit (PAI) oder nicht. Verbindlich für unsere Empfehlungen sind in diesem Fall ausschließlich Ihre übrigen Kundenangaben.
Unabhängig von Ihren Nachhaltigkeitspräferenzen gilt für alle von uns in der Anlageberatung empfohlenen Finanzprodukten ein Mindeststandard. Danach dürfen diese Finanzprodukte jeweils bestimmte nicht hinreichend nachhaltige Titel nicht oder nur bis zu einer festgelegten Grenze enthalten. Durch diese Mindestausschlüsse wird erreicht, dass diese Finanzprodukte nicht hinreichend nachhaltige Tätigkeiten nur zu einem geringen Teil (mit-)finanzieren. Titel, die danach ausgeschlossen sind, sind im aktuellen Anlageuniversums beispielsweise eines Investmentfonds nicht mehr enthalten. Entsprechendes gilt, wenn ein Titel den festgelegten Schwellenwert überschreitet. Die Ausschlüsse umfassen beispielsweise Aktien oder Anleihen von Unternehmen, deren Umsatz zu mehr als 30 Prozent aus der Herstellung und/oder dem Vertrieb von Kohle herrührt. Die Liste mit den Mindestausschlüssen gemäß abgestimmten Branchenstandard finden Sie im Anhang.
Die hier beschriebene Art und Weise der Berücksichtigung von wesentlichen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren ist in unseren bankinternen (Beratungs-)Prozessen abgebildet. Ihre Einhaltung wird von unabhängigen Stellen unseres Hauses (Compliance und Interne Revision) sowie unserer externen Revision regelmäßig bzw. anlassbezogen überwacht bzw. überprüft.
Beratung von geeigneten Gegenparteien
Diese Vorgehensweise zur Produktauswahl wenden wir auch bei geeigneten Gegenparteien (z.B. Spezialfonds Beratermandat) an.
Anhang
Mindestausschlüsse1
Unternehmen:
• Rüstungsgüter >10%2 (geächtete Waffen >0%)3
• Tabakproduktion >5%
• Kohle >30%2
• Schwere Verstöße gegen UN Global Compact (ohne positive Perspektive):
- Schutz der internationalen Menschenrechte
- Keine Mitschuld an Menschenrechtsverletzungen
- Wahrung der Vereinigungsfreiheit und des Rechts auf Kollektivverhandlungen
- Beseitigung von Zwangsarbeit
- Abschaffung der Kinderarbeit
- Beseitigung von Diskriminierung bei Anstellung und Erwerbstätigkeit
- Vorsorgeprinzip im Umgang mit Umweltproblemen
- Förderung größeren Umweltbewusstseins
- Entwicklung und Verbreitung umweltfreundlicher Technologien
- Eintreten gegen alle Arten von Korruption
Staatsemittenten:
• Schwerwiegende Verstöße gegen Demokratie- und Menschenrechte4
1 Relevant sowohl für Einzelwerte als auch Werte in einem Portfolio/Korb (Aktien/Anleihen).
2 Umsatz aus Herstellung und/oder Vertrieb.
3 Waffen nach dem Übereinkommen über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und über deren Vernichtung („Ottawa-Konvention“), dem Übereinkommen über das Verbot von Streumunition (“Oslo-Konvention“) sowie B- und C-Waffen nach den jeweiligen UN-Konventionen (UN BWC und UN CWC).
4 Auf Grundlage der Einstufung als „not free“ nach dem Freedom House Index (https://freedomhouse.org/countries/freedom-world/scores) oder gleichwertiger ESG-Ratings (extern bzw. intern).
Änderungshistorie
Datum | betroffene Abschnitte | Erläuterung |
---|---|---|
30.12.2022 | neue Veröffentlichung | Inkrafttreten neuer Anforderungen an die Offenlegung hinsichtlich der Erklärung über die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren: neue Veröffentlichung ersetzt die Erstveröffentlichung |
10.03.2021 | Erstveröffentlichung | „Information über den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken und den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren für Finanzprodukte gemäß Offenlegungsverordnung“, dort Abschnitt III. |
Erklärung über die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Versicherungsberatung
Stand: 30.12.2022
Wir haben beschlossen, die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei unserer Versicherungsberatung zu berücksichtigen. Im Folgenden wird dargestellt, auf welche Art und Weise wir die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei unserer Versicherungsberatung berücksichtigen und wie wir die von den Produktanbietern in diesem Zusammenhang veröffentlichten Informationen verwenden.
Was sind Nachhaltigkeitsfaktoren?
Nachhaltigkeitsfaktoren umschreiben Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Das Investment in ein Finanzprodukt – wie z.B. ein Versicherungsanlageprodukt – kann zu negativen Nachhaltigkeitsauswirkungen führen. Dies kann z.B. dann der Fall sein, wenn ein Versicherungsanlageprodukt in Aktien oder Anleihen eines Unternehmens investiert und dieses Unternehmen etwa Umweltstandards oder Menschenrechte auf schwerwiegende Weise verletzt.
Nachhaltigkeitsfaktoren werden durch sogenannte „Indikatoren“ noch genauer definiert. Dies erleichtert die Messbarkeit der nachteiligen Auswirkungen bzw. der erzielten Verbesserungen. Im Bereich „Umwelt“ sind als Indikatoren z.B. Treibhausgasemissionen, Biodiversität und Emissionen in Wasser vorgesehen. Im Bereich „Soziales“ ist ein Indikator z.B. Geschlechtervielfalt in den Leitungs- und Kontrollorganen.
Produktauswahlprozess
Im Rahmen eines etablierten Produktauswahlprozesses entscheiden wir unter Berücksichtigung konkreter Produkteigenschaften, welche Versicherungsanlageprodukte in das Beratungsuniversum aufgenommen werden. Wir streben an, unseren Kunden eine breite Palette von Finanzprodukten, die verschiedene Aspekte von Nachhaltigkeit berücksichtigen, zur Verfügung zu stellen.
Im Rahmen unseres Produktauswahlprozesses berücksichtigen wir mögliche wesentliche nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Principal Adverse Impacts, PAI) bei den von uns im Rahmen der Versicherungsberatung empfohlenen Finanzprodukten. Konkret geht es um die Vermeidung von nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Im Rahmen des so genannten Hausmeinungsprozesses beziehen wir von den Produktanbietern der genossenschaftlichen Finanzgruppe Informationen über die Nachhaltigkeitsfaktoren des jeweiligen Finanzprodukts. Insbesondere prüfen wir anhand eines in der Verbund-Hausmeinung hinterlegten Kennzeichens, ob das Finanzprodukt PAI berücksichtigt, und übernehmen das Produkt mit diesem Kennzeichen in die Bank-Hausmeinung.
Dabei nutzen wir derzeit noch nicht unmittelbar die von den Produktanbietern veröffentlichten Daten gemäß Offenlegungsverordnung (d.h. PAI-Indikatoren), sondern von den Produktanbietern der genossenschaftlichen FinanzGruppe auf Basis eines abgestimmten Branchenstandards u. a. zu den PAI bereitgestellte Informationen/ Kennzeichen in der Hausmeinung.. Diese Informationen ermöglichen eine grundlegende Beurteilung, ob PAI durch den Produktanbieter berücksichtigt werden und falls ja, welche dies konkret sind (siehe hierzu ausführlicher nachfolgend zu unserer Befragung nach Ihren Nachhaltigkeitspräferenzen). Sie ermöglichen jedoch derzeit noch keine quantitative Bewertung des negativen Impacts. Aus diesem Grund findet derzeit auch noch kein Ranking der Finanzprodukte und / oder eine Auswahl anhand quantitativer Indikatoren statt.
Wir beobachten fortlaufend die Entwicklungen hinsichtlich der Verfügbarkeit von PAI-Daten und entsprechender Datenservices am Markt und werden hieraus ggf. Verfeinerungen für unsere Prozesse ableiten.
Berücksichtigung in der Versicherungsberatung
Im Rahmen der Versicherungsberatung fragen wir Sie, ob und wenn ja welche Nachhaltigkeitspräferenzen wir für Sie bei unseren Empfehlungen berücksichtigen sollen. Sofern Sie die Vermeidung wesentlich negativer Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit (PAI) wünschen, haben Sie zusätzlich die Möglichkeit, konkret anzugeben, für welche der folgenden Nachhaltigkeitsbelange Sie wesentliche negative Auswirkungen ausschließen wollen:
• Treibhausgas-Emissionen,
• Biodiversität,
• Wasser,
• Abfall,
• soziale Themen/Arbeitnehmerbelange.
Ihre Angaben berücksichtigen wir bei unserer Empfehlung.
Unabhängig von Ihren Nachhaltigkeitspräferenzen gilt für alle von uns in der Versicherungsberatung empfohlenen Finanzprodukten ein Mindeststandard. Danach dürfen diese Finanzprodukte jeweils bestimmte nicht hinreichend nachhaltige Titel nicht oder nur bis zu einer festgelegten Grenze enthalten. Durch diese Mindestausschlüsse wird erreicht, dass diese Finanzprodukte nicht hinreichend nachhaltige Tätigkeiten nur zu einem geringen Teil (mit-)finanzieren. Titel, die danach ausgeschlossen sind, sind im aktuellen Anlageuniversums beispielsweise eines Deckungsstockes nicht mehr enthalten. Entsprechendes gilt, wenn ein Titel den festgelegten Schwellenwert überschreitet. Die Ausschlüsse umfassen beispielsweise Aktien oder Anleihen von Unternehmen, deren Umsatz zu mehr als 30 Prozent aus der Herstellung und/oder dem Vertrieb von Kohle herrührt. Die Liste mit den Mindestausschlüssen gemäß abgestimmten Branchenstandard finden Sie im Anhang.
Die hier beschriebene Art und Weise der Berücksichtigung von wesentlichen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren ist in unseren bankinternen (Beratungs-)Prozessen abgebildet. Ihre Einhaltung wird von unabhängigen Stellen unseres Hauses (Compliance und Interne Revision) sowie unserer externen Revision regelmäßig bzw. anlassbezogen überwacht bzw. überprüft.
Anhang
Mindestausschlüsse1
Die unten aufgelisteten Mindestausschlüsse gemäß des ESG-Zielmarktkonzeptes werden in der Kapitalanlage der R+V Versicherungsgruppe sukzessive umgesetzt. Zusätzliche Informationen zur Integration von Nachhaltigkeitsaspekten in den Investmentprozess der R+V Versicherungsgruppe erhalten Sie in der Informationsbroschüre „Investition mit Zukunft - Nachhaltigkeit in der Kapitalanlage der R+V“ unter folgendem Link.
Unternehmen:
• Rüstungsgüter >10%2 (geächtete Waffen >0%)3
• Tabakproduktion >5%
• Kohle >30%2
• Schwere Verstöße gegen UN Global Compact (ohne positive Perspektive):
- Schutz der internationalen Menschenrechte
- Keine Mitschuld an Menschenrechtsverletzungen
- Wahrung der Vereinigungsfreiheit und des Rechts auf Kollektivverhandlungen
- Beseitigung von Zwangsarbeit
- Abschaffung der Kinderarbeit
- Beseitigung von Diskriminierung bei Anstellung und Erwerbstätigkeit
- Vorsorgeprinzip im Umgang mit Umweltproblemen
- Förderung größeren Umweltbewusstseins
- Entwicklung und Verbreitung umweltfreundlicher Technologien
- Eintreten gegen alle Arten von Korruption
Staatsemittenten:
• Schwerwiegende Verstöße gegen Demokratie- und Menschenrechte4
1 Relevant sowohl für Einzelwerte als auch Werte in einem Portfolio/Korb (Aktien/Anleihen).
2 Umsatz aus Herstellung und/oder Vertrieb.
3 Waffen nach dem Übereinkommen über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und über deren Vernichtung („Ottawa-Konvention“), dem Übereinkommen über das Verbot von Streumunition (“Oslo-Konvention“) sowie B- und C-Waffen nach den jeweiligen UN-Konventionen (UN BWC und UN CWC).
4 Auf Grundlage der Einstufung als „not free“ nach dem Freedom House Index (https://freedomhouse.org/countries/freedom-world/scores) oder gleichwertiger ESG-Ratings (extern bzw. intern).
Änderungshistorie
Datum | betroffene Abschnitte | Erläuterung |
---|---|---|
30.12.2022 | neue Veröffentlichung |
Inkrafttreten neuer Anforderungen an die Offenlegung hinsichtlich der Erklärung über die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren: neue Veröffentlichung ersetzt die Erstveröffentlichung |
10.03.2021 | Erstveröffentlichung | („Information über den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken und den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren für Finanzprodukte gemäß Offenlegungsverordnung“, dort Abschnitt III.) |
Information über den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken und den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren in der Finanzportfolioverwaltung gemäß Offenlegungsverordnung
Stand: 30.06.2023
I. Unsere Nachhaltigkeitsstrategie
Nachhaltigkeit gehört seit jeher zur DNA der Genossenschaftsbanken. Aus diesem Grunde planen wir dem Nachhaltigkeitsleitbild der genossenschaftlichen FinanzGruppe zu folgen, welches Sie hier abrufen können.
Auch wir wollen als Bank Verantwortung übernehmen, den Wandel zu einer nachhaltigen Wirtschaft mitzugestalten, indem wir unseren Beitrag zur Erreichung des Klimaschutzes und der UN-Nachhaltigkeitsziele verstärken.
Wir bekennen uns daher zu den Zielen für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals – „SDGs“) der Vereinten Nationen und des Pariser Klimaschutzabkommens.
II. Strategie zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken
Die Bank hat die Vermögensverwaltung der Produkte MeinInvest und VermögenPlus auf die Union Investment ausgelagert. Insoweit sind deren Strategien bezogen auf die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken maßgeblich. Alle in diesem Zusammenhang relevanten Informationen nach der Offenlegungsverordnung sind unter folgendem Link veröffentlicht:
MeinInvest: https://integrationen.union-investment.de/fondsvermoegensverwaltung-nachhaltig-meininvest
VermögenPlus: https://integrationen.union-investment.de/fondsvermoegensverwaltung-nachhaltig-vermoegenplus
III. Berücksichtigung in der Vergütungspolitik
Wir bereiten uns aktuell auch auf die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen unserer Vergütungspolitik vor.
Anhang
Mindestausschlüsse1
Unternehmen:
• Rüstungsgüter >10%2 (geächtete Waffen >0%)3
• Tabakproduktion >5%
• Kohle >30%2
• Schwere Verstöße gegen UN Global Compact (ohne positive Perspektive):
- Schutz der internationalen Menschenrechte
- Keine Mitschuld an Menschenrechtsverletzungen
- Wahrung der Vereinigungsfreiheit und des Rechts auf Kollektivverhandlungen
- Beseitigung von Zwangsarbeit
- Abschaffung der Kinderarbeit
- Beseitigung von Diskriminierung bei Anstellung und Erwerbstätigkeit
- Vorsorgeprinzip im Umgang mit Umweltproblemen
- Förderung größeren Umweltbewusstseins
- Entwicklung und Verbreitung umweltfreundlicher Technologien
- Eintreten gegen alle Arten von Korruption
Staatsemittenten:
• Schwerwiegende Verstöße gegen Demokratie- und Menschenrechte4
1 Relevant sowohl für Einzelwerte als auch Werte in einem Portfolio/Korb (Aktien/Anleihen).
2 Umsatz aus Herstellung und/oder Vertrieb.
3 Waffen nach dem Übereinkommen über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und über deren Vernichtung („Ottawa-Konvention“), dem Übereinkommen über das Verbot von Streumunition (“Oslo-Konvention“) sowie B- und C-Waffen nach den jeweiligen UN-Konventionen (UN BWC und UN CWC).
4 Auf Grundlage der Einstufung als „not free“ nach dem Freedom House Index (https://freedomhouse.org/countries/freedom-world/scores) oder gleichwertiger ESG-Ratings (extern bzw. intern).
Änderungshistorie:
Datum | betroffene Abschnitte | Erläuterung |
---|---|---|
30.06.2023 | II. Strategie zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken | Aktualisierung der Links für alle relevanten Informationen nach der Offenlegungsverordnung für MeinInvest und VermögenPlus |
30.12.2022 | Ergänzung weiterer Informationen | Inkrafttreten neuer Anforderungen an die Offenlegung |
02.08.2022 | Anhang zu Mindestausschlüssen | Änderung des in Bezug genommenen Marktstandards |
10.03.2021 | Erstveröffentlichung | / |
Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren
Stand: 30.06.2023
Die PSD Bank Hessen-Thüringen eG hat die Vermögensverwaltung der Produkte MeinInvest und VermögenPlus auf die Union Investment ausgelagert. Insoweit sind deren Informationen zur Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren maßgeblich. Alle in diesem Zusammenhang relevanten Informationen nach der Offenlegungsverordnung sind unter folgendem Link veröffentlicht:
MeinInvest: https://integrationen.union-investment.de/fondsvermoegensverwaltung-nachhaltig-meininvest
VermögenPlus: https://integrationen.union-investment.de/fondsvermoegensverwaltung-nachhaltig-vermoegenplus