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Ein Kugelschreiber und eine Brille liegen auf einem Papier auf dem Testament steht

Basiswissen Erben & Vererben

Damit wir einen Nachlass bearbeiten können, vereinbaren Sie bitte unbedingt einen persönlichen Termin.

In unseren FAQ finden Sie viele wichtige Informationen und Tipps zum Thema Erben und Vererben.

FAQ's

Erste Schritte mit Ihrer PSD Bank Hessen-Thüringen eG
  • Wir bedauern den Tod Ihres Angehörigen und versichern Ihnen unsere Anteilnahme. Da in diesen Tagen eine Vielzahl von Angelegenheiten zu erledigen sind, soll diese Information Ihnen eine kleine Hilfestellung im Bezug auf Bankangelegenheiten geben.

  • Unterlagen / Formalien

    • Sterbeurkunde

    Zunächst möchten wir Sie bitten, uns eine Sterbeurkunde des Erblassers einzureichen.

    • Erblegitimationen: Erbschein oder Testament

    Weiterhin benötigen wir eine Erblegitimation. Sofern also ein Erbschein beantragt wird oder ein eröffnetes Testament mit Eröffnungsprotokoll vorhanden ist, bitten wir Sie, uns diese Unterlagen zunächst im Original vorzulegen. Zu den Erbunterlagen hat der Erbe sich nach §§ 10 ff. GwG uns gegenüber zu Identifizieren.

    • Meldung an die Erbschaftssteuerstelle des Finanzamtes

    Kreditinstitute sind gesetzlich verpflichtet, ab einem Vermögen von 5.000 Euro zum Beginn des Todestages eine Meldung über Kontostände und Zinsen an die Erbschaftssteuerstelle des Finanzamtes zu richten. Die Erben erhalten eine Kopie dieser Meldung.

    • Vollmachten und Karten

    Sofern Vollmachten über den Tod hinaus bestehen, bleiben diese auch nach dem Tode zunächst weiterhin gültig (gilt auch für Karten). Ein Widerruf ist nur schriftlich durch die Erben möglich. Karten des Erblassers werden gesperrt.

    • Aufträge im Zahlungsverkehr

    Lebzeitige Weisungen des Erblassers wie z. B. Überweisungsaufträge, Schecks, Daueraufträge und Lastschrifteinzüge als Abbuchungsauftrag oder im Einzugsermächtigungsverfahren werden auch nach dem Tod weiterhin eingelöst. Eine Löschung ist nur durch Kontobevollmächtigten oder Erben möglich. Lastschriften im Einzugsermächtigungsverfahren widerrufen Sie bitte direkt beim Zahlungsempfänger.

    • Postversand

    Schriftwechsel, Kontoauszüge (bei Postversand), etc. richten wir zunächst noch an die bei uns hinterlegte Anschrift des Erblassers. Eine Änderung kann durch den Kontobevollmächtigten oder die Erben vorgenommen werden.

    • Rückbuchungen von Renten-/ Pensionszahlungen

    Sofern es sich beim Erblasser um einen Empfänger von Renten- oder Pensionszahlungen handelt, erfolgt in der Regel nach dem Tode ein „Rentenrückruf“ für überzahlte Leistungen durch die entsprechenden Rentenversicherungsträger. Wir sind gesetzlich verpflichtet diesem Rückruf nachzukommen. Wurde über das Guthaben bereits verfügt, das Konto aufgelöst oder umgeschrieben, sind wir verpflichtet Name und Anschrift der Erben/ Verfügungsberechtigten dem Rentenversicherungsträger mitzuteilen.

    • Freistellungsauftrag für Kapitalerträge

    Die Gültigkeit eines Freistellungsauftrages für Kapitalerträge endet mit dem Tode des Kontoinhabers. Bei Eheleuten gilt der gemeinsame Freistellungsauftrag des Todesjahres weiter (nur für Einzelkonten des überlebenden Ehepartners). Ab dem Folgejahr muss der überlebende Partner einen neuen Einzelauftrag erteilen. Zinsen die nach dem Tode des Erblassers anfallen unterliegen der Zinsabschlagsteuer. Die Berechnung von Zinsabschlagsteuer entfällt, sofern vor der Zinszahlung eine Umschreibung des Kontos auf einen Erben (Ehepartner) mit einem entsprechenden Freistellungsauftrag für Kapitalerträge erfolgt ist, dies gilt auch für Gemeinschaftskonten von Eheleuten. Auf Wunsch werden von uns Steuerbescheinigungen erstellt.

    • Auskünfte und Verfügungen über Nachlasskonten

    Erben und Kontobevollmächtigte erhalten Auskünfte über Konten des Erblassers auf Anfrage. Pflichtteilberechtigte und Vermächtnisnehmer haben keinen Auskunftsanspruch. Beim Bestehen einer Erbengemeinschaft erfolgen Auskünfte und Auszahlungen nur an alle Erben gemeinschaftlich. Auf Wunsch erstellen wir Übersichten / Bescheinigungen über Umsätze und Kontostände von Konten des Erblassers aus der Vergangenheit. Recherchen können nur im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen erfolgen.

Unsere Zusammenarbeit
  • Auszahlungen / Buchungen bei Fälligkeit
    Buchungen nehmen wir gerne auf eine von Ihnen genannte Bankverbindung vor; wir bitten Sie, bei Vorliegen einer Erbengemeinschaft nur eine Bankverbindung vorzugeben.

    Vorgehen bei unseren Produkten:

    PSD Girokonten
    Wir bitten Sie, ein bestehendes Konto als Verrechnungskonto bestehen zu lassen,  bis – sofern Sie sich für eine Auflösung der Geschäftsbeziehung entschieden haben – das letzte Einlagenkonto / Depot / etc. aufgelöst ist.

    PSD TagesGeld
    Das PSD Tagesgeldkonto wird  über das PSD Girokonto oder PSD SparDirekt abgewickelt.

    PSD SparDirekt

    • Der Guthabenbetrag bis 2.000 EUR kann direkt aufgelöst werden. 
    • Der Guthabenbetrag über 2.000,00 EUR kann nach Ablauf der Kündigungsfrist aufgelöst werden.

    PSD Sparbrief / Termingeld
    Werden bei Bekanntgabe des Sterbedatums auf „Abrechnung“ gesetzt, so dass eine Prolongation vermieden wird.

    PSD WachstumsSparen               
    Vgl. Ausführungen zu Sparbriefen / Termingeldern
     
    PSD SparPlan                 
    Bei aktiven Sparplänen wird der regelmäßige Einzug der Sparrate mit Bekanntwerden des Todesfalles ausgesetzt; es wird ein Kündigungsdatum erfasst, die Abrechnung des Sparplanes erfolgt nach Ablauf der Kündigungsfrist; zur Auszahlung vgl. die Ausführungen zu Sparbriefen
     
    PSD GewinnSparen                  
    Nach Vorlage eines Sterbenachweises wird das Gewinnsparen aufgelöst .
     
    Geschäftsanteil
    Die Mitgliedschaft des Verstorbenen endet gemäß §4c und §7 der Satzung durch den Tod zum 31.12. des Sterbejahres. Sofern der Nachweis des Todes erst in einem auf das Sterbejahr folgenden Jahr durch die Erben vorgenommen worden ist, werden wir die Kündigung zum 31.12. des Meldejahres vornehmen. Wir vermerken das von Ihnen genannte Konto gerne als Verrechnungskonto / Standardreferenzkonto. Nach der Generalversammlung, die im Folgejahr über den Jahresabschluss und die Gewinnverwendung entscheidet, wird das Geschäftsguthaben und die Dividende automatisch auf die von Ihnen genannte Bankverbindung angewiesen.
Vorsorge mit Vollmachten
  • Mit der richtigen Vorsorge für den Fall, dass man seine Geldgeschäfte nicht mehr selbst erledigen kann, oder mit der frühzeitigen Regelung seines Nachlasses gibt man sich nicht nur selbst ein gutes Gefühl für die Zukunft, sondern entlastet auch seine Nachkommen. Für uns als Genossenschaftsbank ist es selbstverständlich, unsere Mitglieder auch rund um Vollmachten und das Thema Erben und Vererben mit kompetenter Beratung und passenden Lösungen zu unterstützen.

    Wer kümmert sich zum Beispiel um meine Belange, wenn eigenverantwortliches Handeln nicht (mehr) möglich ist? Das lässt sich zweifelsfrei mit einer oder auch mehreren Vorsorgevollmachten regeln. Wem und für welche Bereiche Sie diese Vollmacht(en) ausstellen, entscheiden Sie selbst. Im Einzelnen kann das beispielsweise die umfassende Verfügungsgewalt über Bankkonten im Rahmen einer Kontovollmacht sein. Vor allem für Ehe- oder Lebenspartner, die kein Gemeinschaftskonto führen, ist das besonders empfehlenswert, denn andernfalls hat der eine Partner im Notfall keinen Zugriff auf das Konto des anderen. Das gilt auch für den Todesfall, und zwar solange, bis der Erbschein erstellt ist – und das kann im schlechtesten Fall sogar Monate dauern. Ist man dann auf Zahlungen vom Konto des Partners angewiesen, etwa für die Miete, kann das zu erheblichen finanziellen Engpässen führen.

    Und es gibt noch weitere Vollmachten: Mit einer Betreuungsverfügung regeln Sie, wen das Gericht als Betreuer bestellen soll, falls es ohne nicht mehr geht, zum Beispiel bei Demenz. Sie können darin aber auch festlegen, wer das auf keinen Fall sein soll. Mit einer Patientenverfügung wiederum legen Sie fest, welche medizinischen Maßnahmen von Ihnen bei bestimmten Krankheitszuständen gewünscht oder abgelehnt werden.

    Formulare für Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen können Sie sich auf der Webseite des Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz herunterladen. Für die Erteilung von Kontovollmachten nutzen Sie ganz einfach das Onlinebanking oder nehmen Sie schriftlich oder telefonisch Kontakt mit uns auf.

    Weitere Informationen zum Thema „Erben und Vererben“ finden Sie auch in der Broschüre des Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.

Lassen sie sich beraten

Für alle finanziellen Fragen rund um das Erbe steht Ihnen unser kompetentes Team für Individuelle Kontoangelegenheiten zur Verfügung. Wenn Sie ererbtes Kapital gut und sicher anlegen oder in eine Immobilie investieren möchten, vereinbaren Sie einfach einen persönlichen Beratungstermin.