MitMenschen braucht auch Ihre Hilfe!
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Stiftung sind ehrenamtlich tätig.
Die PSD Bank Hessen-Thüringen eG übernimmt als Stifterin die anfallenden Sachaufwendungen für die Stiftung. Dadurch ist sichergestellt, dass alle Spenden, die der Stiftung zufließen, ihrem Verwendungszweck zu 100% zugutekommen.
Sie können die Steigerung der Erträge unterstützen, indem Sie das auf Dauer gesicherte Stiftungskapital erhöhen oder Ihre Spende zur Unterstützung des Stiftungszwecks bestimmen.
Alle Ihre Spenden sind für uns zur Erfüllung unseres Stiftungsauftrages von großer Bedeutung. Nutzen Sie unser eigens hierfür eingerichtetes Spendenkonto.
Spendenkonto
PSD Bank Hessen-Thüringen eG
BIC: GENODEF1P06
IBAN: DE82 5009 0900 6667 0006 00
Als Verwendungszweck geben Sie bitte immer Stiftungszweck oder Stiftungskapital an.
Sie haben auch die Möglichkeit, Ihre Spende direkt einem Ihnen bekannten Projekt oder einer gemeinnützig tätigen Körperschaft zuzuordnen, wenn der Handlungsrahmen unserer Stiftung eingehalten wird.
MitMenschen ist als Stiftung des privaten Rechts mit dem Status der Gemeinnützigkeit anerkannt. Wir sind daher berechtigt, unseren Spendern eine entsprechende Zuwendungsbestätigung (Spendenbescheinigung) auszustellen.
Spendenwunsch / Projektförderung
Auch Ihr Projekt kann gefördert werden!
Für die Vergabe der Spenden gelten folgende Förderregeln:
- Gefördert werden gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Projekte von Institutionen in unserem Geschäftsgebiet, die insbesondere Förderung und Hilfe für Kinder und Jugendliche leisten.
- Förderungswürdig sind neue oder bereits in der Umsetzung befindliche Projektideen. Abgeschlossene Projekte werden nicht berücksichtigt.
- Die Projekte bzw. Maßnahmen sollten langfristig und nachhaltig wirken und idealerweise eine breite Zielgruppe ansprechen.
- Das zu fördernde Projekt sowie die gewünschte Verwendung der Zuwendung sind zu skizzieren.
- Die finanziellen Fördermittel müssen im Sinne des Gemeinnützigkeitsrechts für bestimmte, nachweisbar steuerbegünstigte Zwecke verwendet werden: Die Bewerber verpflichten sich, einen aktuellen Körperschaftsteuer-Freistellungsbescheid Ihres zuständigen Finanzamts vorzulegen und eine Spendenbescheinigung (gemäß amtlichen Muster) auszustellen. Bei Nichteinreichung behält sich die Stiftung vor, die Fördermittel wieder zurückzufordern.
- Die Fördermittel sind ausschließlich und unmittelbar für die Projekte zu verwenden. Verwaltungs- und Personalkosten des Empfängers dürfen nicht mit den Fördermitteln beglichen werden.
- Die Verwendung der Fördermittel muss innerhalb eines Jahres erfolgen.
Auch bei der Vergabe von Spenden an Einrichtungen außerhalb des unter 1. genannten Bereichs orientieren wir uns an diesen Förderregeln.
Werden die oben genannten Förderregeln erfüllt?
Dann reichen Sie Ihre Projektidee mit Kostenplan einfach per E-Mail an MitMenschen@psdbank-ht.de ein.
In einer gemeinsamen Vorstandssitzung wird dann über Ihr Projekt entschieden.
Wir freuen uns auf Ihre vielseitigen Projektvorschläge!