Marktmissbrauchsverordnung
Verkauf und Kauf aus steuerlichen Gründen
Der von den Finanzämtern durchaus akzeptierte Verkauf und Kauf von Wertpapieren "an sich selbst" kann eine strafbare Marktmanipulation darstellen.
Verkaufen Sie Wertpapiere an sich selbst oder - nach vorheriger Absprache - an nahestehende Personen, verweisen sie häufig auf steuerliche Gründe: Durch solche Geschäfte werden Verluste mit Gewinnen verrechnet.
Zwei der häufigsten verbotenen Geschäfte im Börsenhandel sind die sogenannten "mit sich selbst Geschäfte" ("Wash-Trades") und "abgesprochene Geschäfte mit anderen Personen", z.B. mit Ehepartnern, Kindern, Eltern oder Freunden ("Pre-Arranged Trades"). Diese sind grundsätzlich verboten!
Verbotene Geschäfte im Börsenhandel
Bei einem "mit sich selbst Geschäft" ("Wash-Trade") handeln Personen mit demselben Wertpapier mit sich selbst.
In diesem Fall werden typischerweise fast gleichzeitig eine Order und eine gegenläufige Order (Verkauf und Kauf) für dasselbe Wertpapier in das Online-Brokerage System eingegeben; entweder über das Depot bei einer Bank oder über zwei Depots bei unterschiedlichen Banken.
Bei einem "abgesprochenen Geschäft" ("Pre-Arranged Trade") sprechen sich zwei oder mehrere Personen beim Verkaufs- und Kaufauftrag mit im Wesentlichen gleichen Stückzahlen und Preisen vorher ab.
Typischerweise erfolgt der Verkauf und Kauf fast gleichzeitig. Als abgesprochen gelten auch Geschäfte, die mittels Depot-Vollmacht z.B. über das Depot von Ehepartnern, Kindern, Eltern oder Freunden abgewickelt werden.
Sowohl die "mit sich selbst Geschäfte" ("Wash-Trade") als auch "abgesprochene Geschäfte"("Pre-Arranged Trade") sind grundsätzlich verboten und können strafrechtlich verfolgt werden.
Es handelt sich hierbei nach Art. 12 der europäischen Marktmissbrauchsverordnung (MAR) um Marktmanipulation.
Das Gesetz sieht in diesen Fällen Geldbußen von bis zu 5 Millionen Euro und Freiheitsstrafen von bis zu 4 Jahren vor. Bereits der Versuch einer Marktmanipulation ist strafbar.
Wie Sie es richtig machen
Achten Sie bitte immer darauf, dass die zuerst eingegebene Order bereits zur Ausführung gekommen ist, bevor Sie die zweite Order zum selben Wertpapier in das System eingeben.
Nur so gehen Sie sicher, dass Sie sich gesetzeskonform verhalten.