Zur Bildung eines europäischen Zahlungsraums (SEPA) werden einheitliche europaweite Standards für Überweisungen, Lastschriften sowie Kartenzahlungen umgesetzt. Künftig können Sie bargeldlose Zahlungen über die Landesgrenzen hinweg so einfach und bequem tätigen wie in Deutschland. Schecks sind von dieser Standardisierung ausgenommen.
Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um das Thema SEPA finden Sie hier.
Die SEPA-Überweisung
Als Kunde der PSD Bank können Sie mit der „SEPA-Überweisung“ unter Angabe der europaweit standardisierten IBAN und BIC Zahlungen in Euro ohne Betragsgrenze innerhalb des Geltungsbereichs der SEPA-Überweisung tätigen. Die Zahlungen sind spätestens drei Bankarbeitstage nach Auftragsannahme auf dem Konto des Empfängers. Garantiert!
Die SEPA-Überweisung können Sie per Überweisungsbeleg oder im PSD OnlineBanking nutzen. Dort finden Sie im Bereich Zahlungsverkehr den Punkt Überweisung. Wählen Sie hier "EURO-Überweisung (SEPA)" aus, um mit Angabe von IBAN und BIC sowohl innerhalb Deutschlands als auch im SEPA-Geltungsbereich überweisen zu können.
Selbstverständlich können Sie per SEPA-Überweisung auch Zahlungen erhalten: Nennen Sie dem Überweisenden Ihre IBAN und den BIC Ihrer PSD Bank. Beides finden Sie beispielsweise auf Ihrem Kontoauszug.
Alternativ bietet Ihnen Ihre PSD Bank auch weiterhin die gewohnte Überweisungsmöglichkeit mit Kontonummer und Bankleitzahl an.
Kartenzahlungen im Binnenmarkt
Ihre BankCard wird als Zahlungsmittel jetzt an noch mehr Stellen in Europa akzeptiert. Mit Einführung des SEPA-Zahlungsraums gelten einheitliche Standards, die Ihre BankCard bereits heute erfüllt. Dazu zählen der Chip auf Ihrer BankCard oder die PIN-Authorisierung beim Zahlungsvorgang. Durch die europaweite Akzeptanz dieser Standards wird sich die Anzahl der Akzeptanzstellen für Ihre BankCard weiter erhöhen.
Darüber hinaus bieten europaweit einheitliche Sicherheitsstandards Karteninhabern einen weiter verbesserten Schutz vor Missbrauch.
Die SEPA-Lastschrift
Mit der SEPA-Lastschrift können Gelder von Konten in Deutschland wie auch in allen SEPA-Teilnehmerländern ohne Betragsgrenze eingezogen werden. Der zuvor recht hohe Aufwand für den grenzüberschreitenden Einzug fälliger Rechnungen wird mit der SEPA-Lastschrift dank gemeinsamer Datenstandards und einheitlichem Rechtsrahmen auf ein Minimum reduziert.
Das SEPA-Lastschriftverfahren unterscheidet sich vom alten deutschen Lastschriftverfahren insbesondere durch die Verwendung von IBAN und BIC als Bankidentifikationsmerkmale, einer Widerspruchsfrist von acht Wochen sowie der Festsetzung eines exakten Fälligkeitsdatums.
Sie haben Fragen? Rufen Sie uns einfach an! PSD Kundenberatung: 06196 / 938 220