Flexibel und steuerbegünstigt
Für alle, die ihr Vermögen flexibel und steuerbegünstigt anlegen möchten und sich gleichzeitig eine lebenslange Zusatzrente sichern wollen, ist die Rentenversicherung gegen Einmalbeitrag
der R+V eine gute Wahl.
Die Eheleute Mustermann möchten, dass ihr Vermögen in regelmäßigen Raten an sie
ausgezahlt wird. Sie haben sich deshalb von einem unserer Experten für Absicherung und
Vorsorge beraten lassen:
Herr Mustermann: „Wir wollen 100.000 Euro investieren. Ganz wichtig ist uns, dass
das Geld absolut sicher angelegt ist.“
Kundenberater: „Das kann ich Ihnen garantieren … und nicht nur das Guthaben, auch den Zinssatz von 2,25% p. a. garantieren wir Ihnen lebenslang. Dazu kommen dann noch Überschüsse, so dass wir insgesamt bei einer Verzinsung von derzeit durchschnittlich 4,50% p. a. sind.“
Frau Mustermann: „ Das hört sich sehr gut an, aber wie macht die R+V das und was sind denn bitte schön Überschüsse?“
Kundenberater: „ Das ist eine ganz wichtige Frage, Frau Mustermann. Die R+V als Versicherung ist gesetzlich dazu verpflichtet, Ihre Gelder sehr sicher anzulegen. Denn die zugesagte Garantieverzinsung und die Garantierente wird immer und unter allen Umständen gezahlt, auch wenn, wie jetzt im Moment, Geldanlagen mal nicht so hohe Gewinne abwerfen. Deshalb kalkulieren wir auch den Zinssatz, den wir Ihnen garantieren, besonders vorsichtig.“
Herr Mustermann: „Nach dem Motto: lieber ein bisschen zu wenig als zu viel?“
Kundenberater: „Ja, genau. Aber was ist, wenn der tatsächliche Zins über dem kalkulierten liegt? Wenn z. B. mal wieder bessere Zeiten mit höheren Zinsen kommen, werden die Mehr-Erträge an Sie als Kunden weitergegeben und das machen die Versicherungen mit den sogenannten Überschüssen. Die genaue Höhe der Überschussbeteiligung wird deshalb jährlich neu festgelegt.“
Frau Mustermann: „Hm, dann könnte sich also die Rente über die Jahre nach oben oder nach unten verändern.“
Kundenberater: „Genau, aber nur die Überschussrente, die garantierte Rente verändert sich natürlich niemals. Schauen Sie mal, hier ist die Berechnung Ihrer jährlichen Rente inklusive Überschüsse:“

Kundenberater: „Frau Mustermann, Versicherungsnehmer kann nur eine Person
werden. Sie sehen, dass ich auf den Namen Ihres Mannes gerechnet habe.“
Frau Mustermann: „Na, Sie sind ja gut und was passiert, wenn mein Mann verstirbt?“
Kundenberater: „Dann werden wir Ihnen natürlich das Geld auszahlen. Sie erhalten
den sogenannten Rückkaufswert, der zusammen mit den bereits gezahlten Renten immer höher als Ihre angelegten 100.000 Euro ist. Außer im ersten Jahr, da sind es genau 100.000 Euro. Somit geht Ihnen nichts, auch nicht Ihr Zins, verloren. Den gleichen Vorteil können Sie übrigens auch nutzen, wenn Sie sich während der Laufzeit dafür entscheiden, sich das Geld wieder auszahlen zu lassen.“
Herr Mustermann: „Dann ist wirklich an alles gedacht. Ich sehe, meine Frau nickt auch, wir möchten das Geld gerne bei Ihnen anlegen. Bitte stellen Sie die Unterlagen zusammen.“
Kundenberater: „Natürlich, sehr gerne. Übrigens müssen Sie auf Ihr Geld keine Abgeltungssteuer zahlen. Ich zeige Ihnen gerne an Ihrem persönlichen Beispiel auf, wie Ihre Erträge versteuert werden und welchen Vorteil Sie im Vergleich zur Abgeltungssteuer haben.“
Sie haben Fragen? Rufen Sie uns einfach an! PSD Kundenberatung: 06196 / 938 220